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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen Benjamin Leitner [StageUp Veranstaltungstechnik] (im Folgenden als Vermieter bezeichnet) und einem Kunden oder Veranstalter (beides im Folgenden als Mieter bezeichnet). Mit seiner Unterschrift auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) bestätigt der Mieter, Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen genommen zu haben, und akzeptiert diese vollständig. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

 

  1. Der Mieter / Veranstalter

Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Andernfalls ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes erforderlich. Bei Warenabholung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, auf dem die Wohnanschrift des Mieters ersichtlich ist.

 

  1. Bestellung / Buchung

Die Auftragsbestätigung seitens des Mieters per Mail oder Unterschrift auf dem Angebot gilt als verbindliche Bestellung / Buchung. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch alle Stornobedingungen. Eine Bestätigung über Messenger (z.B. WhatsApp, Facebook, Instagram, …) ist ebenso bindend und wird vom Vermieter wie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail behandelt.

 

  1. Stornogebühr

Die prozentualen Stornosätze beziehen sich auf den Gesamtbetrag des Angebots (brutto).

Stornobedingungen ab Bestätigung des Angebots:

Ab 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100 %

Ab 8-14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 85 %

Ab 15-28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 70 %

Ab Bestellung (Unterschrift auf dem Angebot): 50 %

 

Bei wetterbedingter Absage der Veranstaltung fallen 70 % Stornokosten an. Bei wetterbedingter Verschiebung auf einen anderen Tag werden 15 % Vorbereitungskosten fällig.

 

  1. Reinigungszuschlag

Bei Selbstbetreuung oder Selbstabholung durch den Mieter sind alle ausgeliehenen Geräte gereinigt zurückzugeben. Andernfalls können Reinigungskosten von 45 €/Stunde anfallen. Alternativ behält sich der Vermieter vor, pauschal bis zu 10 % des Auftragswerts exklusive Umsatzsteuer als Reinigungskosten zu berechnen.

 

  1. Überziehung der Mietdauer

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bezieht sich die Mietdauer immer auf einen Veranstaltungstag oder -abend. Bei Überschreitung ohne vorherige Verlängerung wird jeder zusätzliche Tag mit 120 % des Mietpreises berechnet.

 

  1. Beschädigung & Diebstahl

Die Mietware ist unversichert. Die Entscheidung, die Mietware zu versichern, obliegt dem Mieter, sofern nicht anders vereinbart. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mit Fotodokumentation zu melden. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch werden dem Mieter zum Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter auch bei schuldlosen Schäden (z.B. Blitzschlag, Spannungsschwankungen, Unfall, Transportschäden) schadenersatzpflichtig zu machen.

 

  1. Dryhire

Für Dryhire-Kunden gelten sämtliche AGBs wie für Endkunden.

 

  1. Mietfaktoren

[Mietdauer in Tagen: Preisfaktor]

1 Tag: Faktor 1

2 Tage: Faktor 1,5

3 Tage: Faktor 2,0

4 Tage: Faktor 2,5

5 Tage: Faktor 3,0

6 Tage: Faktor 3,5

7 Tage: Faktor 4,0

8 Tage: Faktor 4,5

9 Tage: Faktor 5,0

10 Tage: Faktor 5,5

 

Diese Faktoren gelten nur bei direkt aufeinanderfolgenden Miettagen (z.B. das gesamte Wochenende). Sondervereinbarungen sind möglich.

 

  1. Gesundheit

Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder gesundheitliche Reaktionen durch den Einsatz von Nebel-, Licht-, Ton-, Video- oder Laseranlagen. Die Einhaltung der gesetzlichen Maximallautstärke obliegt dem Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gehörschäden. Jegliche behördlichen Vorschriften sind dem Vermieter sofort zu melden, sofern dieser gleichzeitig für die Gerätebetreuung verantwortlich ist.

 

  1. Einsatz von Effekten (Nebel, CO2, etc.) & Brandschutz

Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichende Belüftung bei Einsatz von Nebel-, CO2-Effekten oder Ähnlichem zu sorgen. Alle Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten und dem Vermieter unverzüglich zu melden, sofern dieser für die Durchführung verantwortlich ist. Rauchmelder oder ähnliche Vorrichtungen sind zu beachten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für durch diese Geräte ausgelöste Alarme.

 

  1. Veräußerung und Weitervermietung

Ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter das Mietobjekt nicht veräußern, weitervermieten, zerlegen, verändern, umgestalten, justieren, verschmutzen oder Kennzeichnungen bzw. Firmenzeichen beschädigen oder entfernen. Die Mietbeträge beziehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, immer pauschal auf einen Veranstaltungstag (max. 24h).

 

  1. Funktionsprüfung

Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit die Funktionsfähigkeit der Geräte zu überprüfen. Sofern er von diesem Recht keinen Gebrauch macht, erklärt er sich mit der Funktionskontrolle durch den Vermieter einverstanden. Nach der Rückgabe erfolgt durch den Vermieter eine Testung der Mietware. Die Bestätigung des Vermieters bei der Rücknahme beschränkt sich lediglich auf die Vollständigkeit, nicht jedoch auf den einwandfreien Zustand der Ware.

Eine detaillierte Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten. Sollten Mängel festgestellt werden, behalten wir uns vor, dem Mieter die entstandenen Kosten für Reparatur, kurzfristige Materialbeschaffung und den dadurch entstandenen Mietausfall in Rechnung zu stellen.

 

  1. Inbetriebnahme von Equipment

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Equipment ausschließlich durch qualifiziertes Personal oder Personen mit nachweislicher Erfahrung in Betrieb zu nehmen. Personen ohne entsprechende Fachkenntnisse dürfen das gemietete Material nur in Anwesenheit einer qualifizierten Person bedienen oder verwenden. Hierbei sind stets alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Im Falle unsachgemäßer Verwendung ist der Vermieter berechtigt, sämtliche Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

  1. Sicherheit

Die Verantwortung für die Sicherheit der Techniker, Fahrzeuge des Vermieters sowie der gesamten Anlage liegt beim Mieter. Dies schließt auch ein, dass bei Aufbauten an Vortagen alle Räumlichkeiten verschlossen werden müssen oder bei Freiluftveranstaltungen Personal für Tag- und Nachtwache organisiert wird. Die Beauftragung professionellen Sicherheitspersonals wird empfohlen.

 

  1. Zufahrt

Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit für unsere Techniker gewährleistet sein. Parkplätze für unsere Transporter oder Lastwagen in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung sind vom Mieter jederzeit freizuhalten.

 

  1. Verpflegung

Nicht alkoholische Getränke und Essen müssen vom Mieter für alle vor Ort tätigen Techniker bereitgestellt werden. Bei Veranstaltungen und mehrtägigen Aufbautätigkeiten sind angemessene Unterkünfte (inklusive Frühstück) für sämtliche Techniker bereitzustellen.

 

  1. Wetterfestigkeit

Bei Freiluftevents oder Open-Air-Veranstaltungen müssen die Bühne, der Mischplatz (FOH) und alle Einsatzbereiche unserer Techniker „sturmsicher/witterungsfest“ und überdacht sein.

 

Bei wetterbedingter Verschiebung der Veranstaltung gelten alle getroffenen Vereinbarungen auch für den neuen Veranstaltungstag, sofern der Vermieter zeitlich dazu in der Lage ist, den neuen Termin wahrzunehmen.

 

Im Falle eines kompletten Ausfalls oder der Verschiebung der Veranstaltung aufgrund schlechter Wetterverhältnisse hat der Mieter die Kosten gemäß Punkt 4 zu tragen. Eine Versicherung hierfür wird empfohlen.

 

  1. Mehrtägige Veranstaltungen

Sofern die Anlage bereits einige Tage vor der Veranstaltung aufgebaut oder später abgebaut wird oder die Veranstaltung mehrere Tage dauert, obliegt es dem Mieter/Veranstalter, Sicherheitskräfte zu stellen oder die Anlage für Unbefugte unzugänglich zu halten.

 

  1. Wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung

Unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung oder des wirtschaftlichen Ergebnisses des Mieters ist, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, die volle Auftragssumme vom Mieter zu entrichten.

 

  1. Missbrauch

Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Falle von Missbrauch zum Schutz der Geräte die Anlage abzuschalten.

 

  1. Behördliche Auflagen & Hausordnung

Sämtliche behördlichen Auflagen sowie die Hausordnung (maximaler Lärmpegel, Sperrstunde, Bereichsgrenzen usw.) des Veranstaltungsorts sind dem Vermieter spätestens bei Angebotsbestätigung in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Andernfalls erfolgt der Aufbau sämtlicher Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

 

  1. Ausfallshaftung

Es besteht keine Möglichkeit, Ausfallhaftungen gegenüber dem Vermieter oder dessen Mitarbeitern geltend zu machen.

 

  1. Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders angegeben, beträgt das Zahlungsziel ab Rechnungsdatum 7 Tage. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, elektronische Rechnungen zu erhalten. Teilzahlungen (Vorauskasse) können im Ermessen des Vermieters und nach Absprache mit dem Mieter vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Bei Nichterfüllung der Vorauszahlungen behält sich der Vermieter das Recht vor, ohne Angabe von Gründen oder Konsequenzen vom Angebot oder Vertrag zurückzutreten. Die Vorauszahlungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu leisten.

 

  1. Mahngebühren

Im Falle einer ersten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von bis zu 45€ erhoben. Bei einer zweiten Mahnung erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 245€. Sollte eine Zahlung trotz wiederholter Mahnungen ausstehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Inkasso-Dienste in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter behält sich vor, bereits nach der ersten Mahnung auf Inkasso-Dienste zurückzugreifen.

 

  1. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Mieters kann der Vermieter dem Mieter Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a. auf den Brutto-Auftragswert in Rechnung stellen.

 

  1. Öffentliche Präsenz / Werbung

Dem Vermieter ist gestattet, für Werbezwecke Plakate und Banner zu platzieren sowie Werbung auf Social-Media-Plattformen zu schalten. Jegliche Werbung darf ausschließlich unter den Namen „StageUp“ oder „StageUp Veranstaltungstechnik“ betrieben werden. Rechtschreibfehler sind nicht akzeptabel und müssen unverzüglich korrigiert werden. Ein Pressekit mit Fotos und Logos kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Im Falle einer Vermietung bleibt das Equipment im Eigentum des Vermieters. Bei einem Verkauf bleibt das Equipment bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

 

  1. Vertragsrücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausschließlich schriftlich möglich. Bei einem Rücktritt seitens des Mieters treten die Stornokosten gemäß Punkt 4 in Kraft. Bei einem Rücktritt seitens des Vermieters verpflichtet sich dieser, einen gleichwertigen Ersatz zu finden und den Kontakt zum Mieter herzustellen. Dem Vermieter entstehen hierbei keine Kosten.

 

  1. Vertragsverletzung

Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Mieter behält sich der Vermieter das Recht vor, sämtliche entstandenen Schäden zusätzlich zum Auftragswert dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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